bookmark_borderHorde Webmail 1.1.2 und Horde Groupware 1.1.2 veröffentlicht.

Das Horde-Projekt hat heute die neue Version 1.1.2 des Horde-Webmail-Paketes und des Groupware-Paketes veröffentlicht.

Das Paket Horde Webmail besteht neben einer Horde-Basisinstallation aus dem Webmailer IMP, dem Email-Filter Ingo, dem Kalender Kronolith, dem Adressbuch Turba, dem Task-Manager Nag und dem Notizblock Mnemo.

Gegenüber Horde Webmail Version 1.1.1 wurde vor allem die Update-Fähigkeit des Setup-Scripts und der SQL-Treiber verbessert. Standardmäßig ist jetzt auch ein Adressbuch mit den häufigsten Email-Empfängern aktiviert. Ein komplettes Changelog ist auch erhältlich.

Horde Groupware besteht aus einer anders vorkonfigurierten Version des Basissystems sowie den Applikationen Gollem (Datei- und FTP-Manager), Kronolith, Mnemo, Nag, Trean (Lesezeichen-Manager), und Turba. Auch hier ist ein Changelog verfügbar.

Die Applikationen der Webmail-Suite und der Groupware-Suite sowie weitere Horde-Applikationen können prinzipiell auch separat voneinander oder in anderen Kombinationen eingesetzt werden.

bookmark_borderNeues US-Urteil stärkt Open-Source-Lizenzen

Ein Verstoß gegen die Bedingungen freier Lizenzen wie der Creative Commons oder der beliebten GPL ist eine Urheberrechtsverletzung. Das hat entschied das United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC), in dieser Woche in einem Urteil. Das CAFC ist das zuständige Bundesgericht für Fragen des geistigen Eigentums. Lawrence Lessig, Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) bezeichnete das Urteil in seinem Blog als “ein sehr wichtiger Sieg”.

Das Urteil des CAFC ging um einen Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Physikprofessor Robert Jacobsen und dem Geschäftsmann Matthew Katzer. Jacobsen hatte ein freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der offenen “Artistic License” veröffentlicht, das Katzer kommerziell nutzte, ohne den Lizenztext zu beachten. Die Lizenz sieht unter anderem vor, dass die Autorenschaft Jacobsens für den Original-Quellcode erwähnt wird. Ein Bezirksgericht hatte zuvor gegen Jacobsen entschieden. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung aber aufgehoben, da es im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz eine Copyright-Verletzung sieht. Frei verfügbar gemachte Software schwebt also nicht rechtsfrei im Raum. In seiner Urteilsbegründung erwähnt das CAFC auch explizit die CC-Lizenzen sowie die Verwendung der GPL bei Linux.

Auch in Deutschland wurden Lizenzen wie die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt wurde. Das Landgericht München hatte im Mai 2004 eine Missachtung von GPL-Bestimmungen als Urheberrechtsverletzung bewertet. Auch das Landgericht Frankfurt am Main hat die Gültigkeit der GPL in Deutschland im September 2006 bestätigt. Bereits vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht München ein Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype gefällt, in dem es um einen GPL-Verstoß ging.

bookmark_borderHorde Projekt gibt Blog-Software ‘thomas’ auf

Das Horde-Projekt hat angekündigt, die bisher auch auf dieser Website benutzte Blog-Software Horde Thomas nicht weiter als eigenständiges Programm zu entwickeln. Die Funktionalität von ‘thomas’ wird sukzessive in den weiter aktiv entwickelten News- und RSS-Reader Horde ‘jonah’ integriert.